Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 30.1.2023
Fashion Roof Services
Vertreten durch Stefan Eckert, Geschäftsführer
Überseeboulevard 2
D – 20457 Hamburg.
Tel: +49(0)40 63689805
E-Mail: stefan.eckert@fashion-roof-services.com
Fashion Roof Services bietet Artikel und Dienstleistungen rund um die Entwicklung und Produktion von Premium- und Luxusmode. Hierbei können Startups, Brands und Modemarken einzelne oder pauschale Leistungen in den Bereichen Design, Marketing, Produktentwicklung, Textilproduktion und Materialeinkauf beauftragen.
- Geltungsbereich und Allgemeines
1.1
Fashion Roof Services (nachfolgend auch: Anbieter) führt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) aus. Entgegenstehende oder sonst von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: Auftraggeber) werden auch durch die Auftragsannahme oder dessen vorbehaltlose Durchführung nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist.
1.2
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und ausschließlich gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3
Im Einzelfall mit dem Auftraggeber getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Anbieter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, also bspw. E-Mail oder Nachricht per Messengerdienst wie WhatsApp.
1.4
Spätestens mit Zahlung der in der Vorkassenrechnung definierten Leistungen willigt der Auftraggeber in diese AGB ein.
- Leistungsbeschreibung
2.1
Fashion Roof Services bietet Produkte und Dienstleistungen rund um die Entwicklung und Produktion von Premium- und Luxusmode.
2.2 Inhalt und Definition einer Produktentwicklung
2.2.1
Bei einer Produktentwicklung handelt es sich um die technische Umsetzung eines vom Auftraggeber vorgelegten Designs. Dieses kann anhand von Skizzen, Collagen oder Kleidungsstücken kommuniziert werden.
2.2.2
Eine Produktentwicklung erfordert die Mitarbeit des Auftraggebers in Form von Einreichung erforderlicher Produktinformationen und zeitnahem Feedback im Rahmen des Prozesses der Schnittmustererstellung und Anfertigung aller produktionsrelevanten Unterlagen.
2.2.3
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Punkte durch den Auftraggeber besteht kein Recht zum Rücktritt oder auf Rückvergütung.
2.2.4
Die Inhalte einer Produktentwicklung in zeitlicher Reihenfolge sind folgende:
- Einreichung des Designs durch den Auftraggeber.
- Einreichung von Maßen oder eines Samples durch den Auftraggeber zur Kommunikation der vorläufigen Passform.
- Erstellung einer technischen Zeichnung o. Ä., die zur Kommunikation der Designidee dient.
- Erstellung eines Anprobeteils aus Nessel o. ä. Teststoff auf Basis des eingereichten Musters bzw. der eingereichten Maße unter Berücksichtigung etwaiger Änderungswünsche seitens des Auftraggebers.
- Optionaler Fitting und Design Day im Hamburger Atelier zur Finalisierung der Passform und des Designs.
- Erstellung eines Techpacks.
- 2.3
Vorab zur Produktion besteht die Option der Anfertigung eines Freigabemusters. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Komponenten entsprechend der jeweiligen Mindestmengen im Vorgang vom Auftraggeber bestellt wurden. Die Kosten für die Anfertigung eines Freigabemusters entsprechen dem finalen Produktionspreis zzgl. eines Aufschlages für die Einzelanfertigung von 100% des Produktionspreises.
2.4 Materialproduktion und Verarbeitung
2.4.1
Bei der Anfertigung von Textilien, Materialien und Zutaten kann es vorkommen, dass die exakt bestellte Warenmenge von der tatsächlichen Liefermenge geringfügig abweicht. Mehrmengen werden branchenüblich geliefert und in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich insoweit eine Überproduktion von bis zu 10 % zu akzeptieren und zu vergüten. Die Nachberechnung erfolgt vor Auslieferung der Ware und ist vor Auslieferung durch den Auftraggeber zu begleichen.
2.4.2
Im Hinblick auf durch den Auftraggeber vorgegebene Farben als Vorlage für die Produktion von Materialien sind diese lediglich als Orientierungsmaßstab zu verstehen. Es ist stets mit geringfügigen Abweichungen zu rechnen, die nicht zu Beanstandungen berechtigten. Selbst bei Standardartikeln, die nach Auswahl von einer Farbkarte bestellt werden, kann es zu geringfügigen farblichen Abweichungen kommen, die nicht zur Beanstandung berechtigen.
2.4.3
Die in der jeweiligen Beschreibung aufgeführten Kennziffern zu Materialeigenschaften sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. So können bspw. bei der Zusammensetzung eines Mischgewebes geringfügige prozentuale Abweichungen vorkommen, die nicht zur Beanstandung berechtigen.
2.4.4
Die Ausführung der Näharbeiten erfolgt durch qualifizierte Facharbeiter-/innen. Da es sich bei den Arbeiten um Handarbeit handelt, kann es folglich zu gewissen Unregelmäßigen bei den einzelnen Arbeitsschritten kommen. Dabei sind nur Abweichungen reklamierbar, die den Vertrieb an den Endkunden unmöglich machen. Hierzu zählen schwere Mängel, wie z. B. Löcher oder geplatzte Nähte. Nicht dazu zählen beispielsweise leichte Differenzen beim Absteppen von Nähten oder geringe Abweichungen bei der Positionierung von Druckmotiven oder Flaglabels. Im Allgemeinen gilt eine nicht reklamierbare Fehlertoleranz von schweren Mängeln von bis zu 3% der Produktionsmenge.
2.5
Der Auftraggeber ermächtigt den Anbieter alle erforderlichen Sendungen im Rahmen der Produktentwicklung und Produktion des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers vorzunehmen. Hierzu bedarf es keiner expliziten Bestätigung zu den einzelnen Sendungen. Die entsprechenden Kosten sind im Rahmen der Abschlussrechnung zu etwaigen Mehrmengen und zum Versand aufgeführt und sind durch den Auftraggeber zu begleichen. Der Versand der fertigen Produkte an den Auftraggeber ist im Gesamtpreis nicht inkludiert und erfolgt nur, sofern der Auftraggeber dies explizit mit dem Anbieter vereinbart und auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Die in Rechnung gestellten Versandkosten sind vor dem Versand fällig.
2.6
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter während einer laufenden Vertragsbeziehung kann auch telefonisch, per E-Mail und oder über Messengerdienste erfolgen. Insbesondere Absprachen und/ oder Freigaben über letztere haben die gleiche Wirkung, als wäre eine Absprache per E-Mail erfolgt.
2.7
Hat der Auftraggeber dem Anbieter keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Auftrages gegeben, die im Allgemeinen schriftlich festgehalten werden, so sind Reklamationen hinsichtlich der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Entwicklung und/oder Produktion Änderungswünsche, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
- Angebot und Vertragsschluss
3.1
Die Angebote des Anbieters erfolgen freibleibend und unverbindlich auf Basis der Unterlagen und Informationen des Auftraggebers, außer er bezeichnet diese ausdrücklich als verbindlich. Bei Änderung der Aufgabenstellung durch den Auftraggeber (bspw. durch Änderung von Form, Abmessungen, Werkstoff usw.) behält sich der Anbieter vor, das Angebot zu überprüfen und ggf. anzupassen.
3.2
Angaben in den Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen des Anbieters, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, beispielsweise einem Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten den Anbieter nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
3.3
Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt spätestens zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem der Auftraggeber das Angebot durch Ausgleich der Vorkassen-Rechnung annimmt.
3.4
Der Vertragstext in Form der Vorkassenrechnung nebst Angabe der Leistungen wird durch den Anbieter gespeichert.
- Preise und Zahlungsbedingungen
4.1
Soweit vertraglich keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Vergütung für die in der Rechnung aufgeführten Leistungen pauschal. Im Preis enthalten sind bereits sämtliche Arbeitsleitungen wie Beratung und Projektmanagement. Die Vergütung versteht sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive entstehender Versand- und Kurierkosten sowie etwaiger Zollgebühren nach erfolgter Produktion.
4.2
Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich auf elektronischem Wege zu versenden, sofern diese den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben genügen.
4.3
Die vereinbarte Vergütung des Anbieters ist mit Auftragserteilung fällig. Die Kosten für Versand- und Kurierkosten sowie etwaige Zollgebühren werden dem Auftraggeber vor Versand der Waren in Rechnung gestellt und sind vor dem Versand durch den Anbieter fällig zur Zahlung. Bei mehreren Teillieferungen kann die Rechnungstellung nach Wahl des Anbieters vor der letzten Auslieferung oder vor der ersten Lieferung erfolgen.
4.4
Wenn sich zwischen Vertragsschluss und dem Datum der Erfüllung aufgrund gesetzlicher Änderungen erhöhte Kosten auf Seiten des Anbieters ergeben, z. B. durch höhere Zölle oder andere Abgaben, ist der Anbieter zu einer entsprechenden Anpassung des Pauschalpreises unter Benennung der veränderten Parameter gegenüber dem Auftraggeber berechtigt.
4.5
Der Anbieter behält sich durch Mitteilung an den Auftraggeber vor dem Zeitpunkt der Lieferung vor, den Pauschalpreis anzuheben, sofern etwaige außerhalb des Einflusses des Anbieters liegende Umstände (z. B. veränderte Wechselkurse, Währungsbestimmungen, Änderungen von Abgaben und Steuern, unerwartet angestiegene Herstellungskosten), ferner veränderte Lieferdaten, Liefermengen und Spezifizierungen der Ware, die der Auftraggeber verursacht hat oder aber Verzögerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind und die der Auftraggeber dem Anbieter nicht rechtzeitig genug mitgeteilt hat, den Anbieter dazu zwingen.
4.6
Beide Parteien verpflichten sich, den vereinbarten Preis neu auszuhandeln, wenn dieser von wesentlichen Änderungen auf dem internationalen Markt oder von politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Lagen im Herkunfts- oder Bestimmungsland des Erzeugnisses betroffen ist, die eine der Parteien beträchtlich schädigen.
- Fristen und Termine
5.1
Angestrebte Termine und Fristen sind generell unverbindlich. Die Prognose durch den Anbieter richtet sich aber danach, dass der Auftraggeber dem Anbieter fristgerecht alle notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen vollständig übermittelt. Verzögerungen und/oder Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich angepasste Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.2
Die Einhaltung von unverbindlichen Fristen steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3
Fälle höherer Gewalt und Ereignisse, die dem Anbieter die Produktentwicklung oder Produktion erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. – , auch wenn sie bei den Lieferanten oder deren Unterlieferanten, eingeschalteten Dienstleistern oder Werkunternehmern eintreten, berechtigten den Anbieter die unverbindlichen Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Geheimhaltung
6.1
Angebotsunterlagen, Muster, Kalkulationen, Abbildungen und Zeichnungen und ähnliche Informationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, außer der Anbieter hat dieser Zugänglichmachung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Informationen als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht.
6.2
Der Anbieter wiederum verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
6.3
Der Anbieter kann nicht garantieren, dass sich auch die durch ihn beauftragten Lieferanten, Dienstleister und Werkunternehmer an die bestehende Verschwiegenheitspflicht halten, wählt diese jedoch gewissenhaft aus und arbeitet mit diesen in der Regel bereits seit Jahren im gegenseitigen Vertrauen zusammen.
- Pflichten und Haftung des Auftraggebers
7.1
Der Auftraggeber ist – soweit dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist – zur Mitwirkung bei der Auftragsausführung verpflichtet. Dazu hat er dem Anbieter alle Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel zeitgerecht und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.
7.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für den Auftrag zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.3
Wenn und soweit Gestaltungsleistungen der Anbieter auf Entwürfen und/oder Vorlagen des Auftraggebers beruhen, versichert dieser, dass die Darstellungen kein Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten dieser Darstellungen resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und notwendige Kosten zu ersetzen, die ihm aus der Rechtsverletzung oder einer Verteidigung gegen diese entstehen.
7.4
Die Kennzeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen nach der EU-Verordnung 1007/2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen (VO) ist originäre Aufgabe des Auftraggebers. Eine Haftung des Anbieters ist insoweit ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter entsprechend Ziffer 7.3 von der Haftung frei. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungspflichten durch fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung nicht nur wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt werden, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- Abnahme des Prototypen
8.1
Die Produktion eines Auftrages erfolgt erst nach Abnahme des zuvor entwickelten Prototyps.
8.2
Das Ausbleiben der Abnahme des Prototyps berechtigt nicht zum Rücktritt von der Produktion. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen angeblicher technischer Mängel, sind die in Textform an den Auftraggeber zu definieren und binnen einer Frist von 5 Tagen nach Präsentation des Prototypen mitzuteilen. Die Beurteilung der angeblichen Mängel erfolgt sodann über einen durch die Handwerkskammer Hamburg zu bestimmenden Sachverständigen. Der Prototyp wird seitens des Anbieters vorgelegt und das erstellte Gutachten umgehend an den Auftraggeber weitergeleitet. Sollte sich kein Mangel feststellen lassen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Prototypen abzunehmen. Tut er dies nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt des Gutachtens, hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
8.3
Erklärt der Auftraggeber weder die Abnahme noch verweigert er diese Erklärung, gilt der Prototyp nach Ablauf von 14 Tagen als abgenommen, ohne dass es einer weiteren Handlung des Auftraggebers bedarf. Der Anbieter ist sodann berechtigt, in Produktion zu gehen.
8.4
Die Abnahme hat in Textform (E-Mail, Messengerdienste) zu erfolgen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von dem Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von dem Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Auftraggeber der Datenschutzerklärung des Anbieters entnehmen.
9.2
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Die Löschung erfolgt nach Beendigung der zu erbringenden Dienstleistung.
9.3
Der Anbieter verpflichtet sich darüber hinaus, während der Dauer und auch nach Beendigung der Dienstleistung bekannt gewordene vertrauliche Umstände des Auftraggebers Stillschweigen zu wahren, soweit und solange keine vertragliche oder gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
- Werbeerlaubnis
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Anbieter die für ihn erstellten Konzepte und Kreativleistungen etc. bei Bedarf als Referenz auf seiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in die ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste des Anbieters aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben Projekte, bei denen der Anbieter seitens des Auftraggebers ausdrücklich um Anonymität bzw. Kundenschutz gebeten wird.
- Versand, Lieferung
11.1
Die Lieferung erfolgt stets ab Werk / Lager Hamburg (exw, Incoterms 2020). Soweit der Anbieter für den Auftraggeber auf dessen Wunsch den Transport organisiert, gilt: die Ware reist stets unversichert und in jedem Fall auf Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen; hieraus erwachsene Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11.2
Die Wahl des Versandortes und des Förderungsweges sowie Transportmittels erfolgt mangels abweichender Vereinbarung in Textform durch den Anbieter nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.
11.3
Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Auftraggeber zumutbar.
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit, Behandlung der Ware
12.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bei Übernahme ab Werk / Anlieferung unverzüglich nach Stückzahl, Gewicht und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachbrief zu vermerken oder sonst in Textform mitzuteilen und mindestens stichprobenartig, repräsentativ eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung zu öffnen und die Ware selbst nach äußerer Beschaffenheit zu prüfen.
12.2
Sollte Anlass zur Rüge etwaiger Mängel bestehen, muss der Auftraggeber den Anbieter unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf des zweiten Werktages, der auf die Übernahme der Ware erfolgt, benachrichtigen. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gem. vorstehender Ziffer zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des zweiten, auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat.
12.3
Die Rüge muss deutlich erkennbar machen, auf welche Lieferung sie sich bezieht und welche Punkte gerügt werden und muss dem Anbieter innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, per E-Mail mit Erfordernis der Lesebestätigung oder per Messengerdienst zugehen.
12.4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die beanstandete Ware zur Besichtigung durch den Anbieter, den Lieferanten oder von ihm beauftragte Sachverständige zugänglich zu machen.
- Mängelrechte, Haftungsbeschränkung
13.1
Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche mit der Maßgabe, dass es sich bei verwendeten / konzeptionierten Produkten des Anbieters in der Regel um handgefertigte Produkte handelt, bei denen es naturgemäß zu Unregelmäßigkeiten und überschaubaren Abweichungen kommen kann. Die Darstellungen in Ziff. 2.4 gelten entsprechend und als Ausschlüsse des Vorliegens eines Mangels.
13.2
Im Rahmen einer Fehlertoleranz von drei Prozent der Gesamtmenge sind Beanstandungen und Reklamationen des Auftraggebers gegenüber den durch den Anbieter vermittelten Dienstleistern und Werkunternehmern ausgeschlossen. In diesem Rahmen und Umfang sind etwaige Anpassungen durch den Auftraggeber zu leisten.
13.3
In Fällen, in denen Mängel nach Ziff. 13.2 nicht durch den Auftraggeber behoben werden können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dies gegen gesondert zu vereinbarender Vergütung über den Anbieter zu beauftragen.
13.4
Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Auftraggeber das Recht, Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch vorbehaltlich des Rechts des Anbieters, stattdessen die bemängelte Ware zurückzunehmen und eine mangelfreie Ware zu liefern.
13.5
Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Insbesondere haftet der Anbieter dem Auftraggeber nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der vom Anbieter gelieferten Ware eine vom Anbieter ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt („Garantie“) oder auf Seiten des Anbieters Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder es sich um einen Anspruch aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13.6
Hat der Auftraggeber deliktische Ansprüche gegen den Anbieter, verfallen diese, wenn der Auftraggeber sie nicht binnen eines Jahres geltend macht, nachdem er Kenntnis von allen anspruchsbegründenden Voraussetzungen erlangt hat, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch den Anbieter oder um einen Anspruch aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
13.7
Kosten durch unzutreffende Mängelrügen sind dem Anbieter vom Auftraggeber zu erstatten.
13.8
Der Auftraggeber hat den Anbieter von Produkthaftungsansprüchen Dritter freizustellen, die über die Haftung hinausgehen, die der Anbieter nach deutschem Produkthaftungsrecht hätte.
13.9
Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Haftung und Haftungsausschluss
14.1
Der Anbieter haftet unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen und außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die in Ziffer 13 geregelt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Anbieter, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
14.2
Für weitere Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insoweit ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Anbieter bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Anbieter allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.
14.3
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten. Für Schadenersatzansprüche nach Ziff. 14 und Mängelansprüche nach Ziff. 13 gelten die gesetzlichen Fristen.
- Nachhaltigkeit und Zertifizierungen
Der Anbieter sichert das Bestehen der in einer Rechnung aufgeführten Zertifikate für die entsprechenden Produkte zu. Eine Weitergabe von Codes, die Rückschlüsse auf den Hersteller des Produkts geben ist allerdings ausgeschlossen.
- Rückerstattung, Stornierung, Umtausch
Da es sich bei den von dem Anbieter angebotenen Dienstleistungen und den vermittelten Dienstleistungen und Werken um individuelle Konzeptionen und Umsetzungen nach Vorgaben des Auftraggebers handelt, sind diese von jedwedem Umtausch ausgeschlossen. Entsprechend gilt dies für geltend gemachte Stornierungen und Rückerstattungswünsche mit Ausnahme von Mängelgewährleistungsansprüchen.
- Urheberrechte
Im Rahmen der Produktentwicklung und Produktion entstehen keine Urheberrechte auf Seiten des Anbieters. Nur bei der Beauftragung von Leistungen im Rahmen des Designs entstehen Urheberrechte. Diese können aber durch eine zusätzliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter auf den Auftraggeber übertragen werden.
- Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen ist der Geschäftssitz des Anbieters. Er ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Geschäftssitz zu verklagen.
19.2
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.3
Vertragssprache ist deutsch
- Salvatorische Klausel
20.1
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien nicht berührt.
20.2
Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Hamburg, den 26.02.2021